Jeder Frau steht Hebammenhilfe zu.Die Kosten trägt die Krankenkasse.Mehr Informationen dazu unter www.hebammengesetz.de
in der Schwangerschaft
Rund um die Geburt
Im Wochenbett
In der Stillzeit
Über die geregelten Krankenkassenleistungen hinaus, bieten Hebammen auch Leistungen an, die privat zu bezahlen sind. dazu gehören
Die Rufbereitschaft wenn Sie eine Hausgeburt, eine Beleggeburt ,eine Geburt in der Hebammenpraxis oder eine Geburt im Geburtshaus planen, müssen Sie eine Gebühr für die Zeit bezahlen, in der die Hebamme sich für Sie auf Abruf in Bereitschaft hält. Diese Bereitschaft kann individuell geregelt werden. In der Regel sind es drei Wochen vor und zwei Wochen nach der Geburt.
Die Securvita Krankenkasse unterstützt Hebammenarbeit! seit dem 25.09.2009 .Dem DHV ist es gelungen, Zusatzverträge abzuschließen, die die Arbeit der Hebammen für die Familien unterstützen und anerkennen. Frauen, die bei der Securvita Krankenversicherung versichert sind, wird demnach die Rufbereitschaftspauschale übernommen bis zu einem Betrag von 250 Euro. Sie wird gezahlt bei Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus , Geburten in der Hebammenpraxis , sowie für Geburten, bei denen die Hebamme die Frau in die Klinik begleitet, um dort in 1:1 Betreuung die Geburt individuell zu begleiten. Zusätzlich wurde die Übernahme von weiteren Leistungen vereinbart. Dies betrifft:
die Gebühr für den Lebenspartner in Geburtsvorbereitungskursen
Kinderwunschberatung
Verschiedene Kurse (PEKIP, Yoga, Tai-Chi, Qi Gong, Wassergymnastik, Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, Raucherentwöhnung in Schwangerschaft und Stillzeit)
Individuelle Yoga- Anleitung, Reiki, Watsu, Aquabalancing
Andere Krankenkassen haben die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu übernehmen.
verschiedene Formen von Hilfeleistungen und Therapien die keine Kassenleistung sind und privat gezahlt werden müssen: hier eine Auswahl der Angebote die Hebammen unseres Kreisgebietes anbieten, ausführlicher beschrieben unter dem Punkt :